Respektvoller und würdevoller Umgang sowie Schutz vor Grenzverletzungen, Abhängigkeiten und sexuellen Übergriffen gehören unabdingbar zum Selbstverständnis der Reformierten Kirche. «Die Kirchgemeinden und Kantonalkirche setzen sich dafür ein, dass Kinder, Jugendliche und Erwachsene sowie Angestellte und Freiwillige im kirchlichen Umfeld vor Grenzüberschreitungen aller Art und sexueller Belästigung geschützt sind. Sie fördern eine Missbräuchen vorbeugende Arbeitskultur.» (§18 totalrevidierte Kirchenordnung ERK BL)
Bei einem Verdacht bzw. sobald der Eindruck entsteht, dass kirchliche Mitarbeitende Übergriffe begehen, ist es wichtig, damit nicht alleine zu bleiben, sondern – auch zur eigenen Entlastung – die dafür vorgesehenen Ansprechstellen zu kontaktieren.
Vertrauenspersonen bei sexueller Belästigung
Die ERK BL hat mit dem Kanton Basel-Landschaft eine Leistungsvereinbarung
abgeschlossen. Vertrauenspersonen beraten und unterstützen Betroffene,
Mitwissende und Vorgesetzte bei Fällen von sexueller Belästigung. Sie
unterstehen der Schweigepflicht und werden nur im Einverständnismit der
betroffenen Person tätig.
Die aktuellste Liste
der Vertrauenspersonen mit Porträts und Kontaktmöglichkeiten finden Sie unter: www.vertrauenspersonen.bl.ch.
Die Begleitung durch die Vertrauensperson erfolgt für Sie kostenlos.
Unterstützung erhalten Betroffene auch bei der
Opferhilfe beider Basel:
www.opferhilfe-beiderbasel.ch.
Kirchliche Ansprechpersonen
Die Reformierte
Kirche Baselland hat als interne Ansprechpersonen bestimmt:
Präventionsbeauftragte der ERK BL
Ansprechperson bei
Fragen zur Prävention ist:
Merkblatt «Sexuelle
Übergriffe und Grenzverletzungen im Arbeitsfeld
der
Evangelisch-reformierten Kirche Baselland»
PDF zum Download (Version März 2024)
2023 © Evangelisch-reformierte Kirche Basel-Landschaft +41 61 926 81 81