25.03.2021
Ergebnisse der ausserordentlichen Synode vom 23. und 24. März 2021 in Muttenz.
Am Dienstag und Mittwoch, 23. und 24. März 2021 kam die Synode der Evangelisch-reformierten Kirche Baselland (ERK BL) zu einer ausserordentlichen Sitzung in Muttenz zusammen. Die Synode, das Parlament der ERK BL, beriet wichtige gesetzliche Grundlagen. Die Synodalen beschlossen und verabschiedeten die totalrevidierte Finanzordnung in zweiter Lesung. Damit wird ein wichtiger Paradigmenwechsel eingeläutet. Die Beratung der totalrevidierten Kirchenordnung nahm aber bei Weitem den grössten Raum ein. Da es zu einzelnen Punkten immer wieder längere Diskussionen und Nachfragen gab, konnte die erste Lesung nicht abgeschlossen werden. Die vom Kirchenrat vorgelegte Fassung fand jedoch grundsätzlich grosse Zustimmung bei den Synodalen. Die erste Lesung der totalrevidierten Kirchenordnung wird an der Frühjahrssynode am 15./16. Juni 2021 fortgeführt.
«Es
liegt eine ausserordentliche Synode mit ausserordentlichen Aufgaben vor uns»,
mit diesen Worten eröffnete Synodepräsidentin Andrea Heger am Dienstagnachmittag
die anderthalbtägige Parlamentssitzung. Bevor sich die Synodalen der «Mammutvorlage»
der totalrevidierten Kirchenordnung zuwandten, erledigten sie ein paar wenige
statuarischen Geschäften und lobten sechs Synodale an: Susanne Eggimann (Kirchgemeinde
Münchenstein), Nino Carbonetti (Kirchgemeinde Tenniken-Zunzgen), Walter Feller
(Kirchgemeinde Laufental), Stephan Kux (Kirchgemeinde Arlesheim), Andrea Lassak
(Kirchgemeinde Binningen-Bottmingen) und Hanspeter Plattner (Kirchgemeinde
Muttenz).
Spagat
zwischen Bewahrung und Visionärem
Die geltende Kirchenordnung leistete gute Dienste, sie ist indes nach über
einem halben Jahrhundert verständlicherweise nicht mehr in allen Teilen
zeitgemäss. In seinem Eingangsvotum erläuterte Kirchenratspräsident Christoph Herrmann den langen
Entstehungsprozess der totalrevidierten Kirchenordnung: «Die Vorlage ist das
Resultat eines breitgefächerten Diskurses mit verschiedenen Anspruchsgruppen
und Menschen, der bereits mit der kirchlichen Visitation 2013-2015 begann.
Bewährtes soll aufrechterhalten, über die Jahre Neuentstandenes soll
verschriftlicht werden.» Viele Kirchen müssen aktuell den Spagat zwischen
Bewahrung und Visionärem schaffen. «Auch wenn die Zahl der Mitglieder weiter
zurückgeht, so ist die Bedeutsamkeit der Kirche weiterhin hoch», ist Christoph
Herrmann überzeugt. Themen der menschlichen Existenz, die jetzt vor allem auch
in Zeiten der Pandemie noch vermehrt auftauchen – Demut dem Leben gegenüber,
Umgang mit Leiden und Sterben, Verletzlichkeit, Vereinzelung und Einsamkeit –
sind Grunderfahrungen des Lebens, die allen Menschen gemeinsam sind. «Als
Kirchen stellen wir diese Erfahrungen in einen neuen Kontext, versuchen Antworten
zu geben, reden über unseren Glauben und das, was uns Halt gibt, aber auch über
unser Tun und das, was wir nicht tun.» Das solle sich auch in der neuen
Kirchenordnung widerspiegeln. So umfasse die totalrevidierte Kirchenordnung
nicht nur Organisatorisches, sondern auch Geistliches.
1. Lesung
der totalrevidierten Kirchenordnung
Für
Martin Vecchi, Präsident der Geschäftsprüfungskommission, war Eintreten auf die
erste Lesung unbestritten: «Der Kirchenrat hat mit Weitsicht etwas erarbeitet,
das Sinn macht.» Die Diskussion der totalrevidierten Kirchenordnung, die insgesamt
103 Paragraphen umfasst, wurde in der Folge lebhaft, aber immer respektvoll und
wertschätzend geführt. Die Synodalen hatten wohl auch das Bild des
Seerosenteichs vor Augen, das Pfarrer Christian Bühler während seiner Besinnung
am Morgen des zweiten Tages zeigte. Er sagte dazu: «Gemeinsam würden die
Synodalen an einem leuchtenden, blühenden, lebendigen Bild einer Kirche
mitwirken, das sich sehen lassen könne. Wie die Seerosen begäben sich die
Synodalen ins Wasser, gingen aber nicht unter, würden Paroli bieten, Ordnung
schaffen, schwimmen, auch bei Wellengang. Immer im Vertrauen darauf, dass sie
mit dem Urgrund, der alles trägt und allem Halt gebe, verbunden bleiben.»
Neben grundsätzlichen Regelungen zu Auftrag, Zusammensetzung und Funktionieren der Landeskirche werden in der Kirchenordnung das kirchliche Leben und die Organisation der Kirchgemeinden sowie deren Zusammenarbeit definiert. Es folgen Regelungen zu Aufgaben und Organisation der Kantonalkirche, eine grundlegende Bestimmung zum kirchlichen Haushalt sowie Regelungen zum Rechtsschutz und zur Ausübung der demokratischen Rechte.
Zu den intensiv diskutierten Themen gehörten u.a. das Zusammenwirken und die Bedeutung der diversen kirchlichen Dienste, die Mitgliedschaft und wie diese begründet sei, Fragen zur Öffentlichkeitsarbeit sowie zur freien Kirchgemeindewahl. Auch der Gottesdienst und seine Bedeutung für das Gemeindeleben und einzelne Fragen zu den verschiedenen Kasualien und Sakramenten – Taufe, Abendmahl, Konfirmation und Trauung – wurden thematisiert. Obwohl es eine Vielzahl an Anträgen aus den Reihen der Synodalen und von Seiten des Pfarrkonvents und des Diakoniekonvents gab, kam es zu keinen grundsätzlichen (Richtungs-)Änderungen an der Vorlage des Kirchenrats. Diverse Punkte aus der Debatte wird der Kirchenrat für die Überarbeitung und Präzisierung zu Handen einer zweiten Lesung mitnehmen. Die erste Lesung konnte nicht abgeschlossen werden und wird an der Frühjahrssynode am 15./16. Juni 2021 fortgeführt. Die abschliessende zweite Lesung wird voraussichtlich an einer weiteren ausserordentlichen Synode im Spätsommer folgen.
Epochaler
Entscheid: Totalrevidierte Finanzordnung in 2. Lesung verabschiedet
Kirchenrätin
Sandra Bätscher, Departement Finanzen, erinnerte in ihrem Eingangsvotum zur
zweiten Lesung der Finanzordnung daran, dass die Synode bereits an ihrer ersten
Lesung im Januar die vorgesehen Totalrevision grossmehrheitlich gutgeheissen
habe. «Der Kirchenrat ist sich bewusst, dass die neue Finanzordnung mit
weitreichenden Veränderungen verbunden ist.» Die neue Finanzordnung schafft
wichtige Voraussetzungen in Bezug auf die Finanzflüsse und setzt diese in
Relation zur Grösse der Kirchgemeinden. Dies insbesondere durch die Neuerungen
bei der Verteilung des aufgrund des Mitgliederrückgangs rückläufigen
Kantonsbeitrages und Änderungen des Finanzausgleichs. «Das stellt vor allem
auch kleinere Kirchgemeinden vor grosse Aufgaben. Wir befinden uns aber aktuell
in der guten Situation, in der wir die Kirchgemeinden dank dem geäufneten
Härtefonds und einem Fonds zur Förderung der Zusammenarbeit unterstützen
können», sagte Sandra Bätscher.
Die Synode verabschiedete und beschloss die neue Finanzordnung mit einem
überwältigendem Mehr von 52 Ja-Stimmen zu 2 Nein-Stimmen, bei 6 Enthaltungen,
und läutet damit einen Paradigmenwechsel ein.
Bericht aus dem Kirchenrat: Unterstützung für Projekte –
Seelsorge am UKBB
Der Bericht aus dem Kirchenrat rundete die Synodetagung
ab. Cornelia Hof, Vizepräsidentin des Kirchenrats informierte die Synode u.a.
über den Beschluss des Kirchenrats, Kollekten zu Gunsten von Institutionen und
Hilfswerken mit einem Beitrag auszugleichen, wenn diese aufgrund von Corona
viel tiefer oder gar ganz ausgefallen waren. Die Beiträge werden über
Rückstellungen und Reserven finanziert.
Des Weiteren berichtete Cornelia Hof aus aktuellem Anlass auch über die
Spitalseelsorge am UKBB. Nachdem vor einigen Jahren der Vertrag von Seiten des
Spitals gekündigt wurde, konnte über ein Pilotprojekt die ökumenische Seelsorge
am UKBB in einem kleineren Pensum, aber auf die Bedürfnisse des Spitals
angepasst, wieder aufgebaut werden. «Dank unserer Spitalseelsorgerin Cornelia
Schmidt Messingschlager wurde in den vergangenen drei Jahren eine wertvolle,
vertrauensvolle Zusammenarbeit aufgebaut, die auch vom UKBB sehr wertgeschätzt
wird», sagte Cornelia Hof. Geplant sei, dass in Zukunft auch wieder eine
römisch-katholische Seelsorgerin oder ein römisch-katholischer Seelsorger in
einem 20-Prozent-Pensum die Seelsorge am UKBB ergänze.
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