Ab Freitag, 1. April 2022, sind die letzten Massnahmen in der Covid-19-Verordnung besondere Lage aufgehoben. Damit fallen die Isolationspflicht für infizierte Personen sowie die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr und in Gesundheitseinrichtungen weg. Es erfolgt die Rückkehr in die normale Lage und die Hauptverantwortung für Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung liegt nun wieder bei den Kantonen. Bei aller Freude über die Aufhebung der Massnahmen wollen wir vulnerable Personen nicht vergessen. Das freiwillige Tragen einer Maske und/oder das Abstand halten, ist zu respektieren.