• An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
  • An Image Slideshow
2.4 (191.12) Regierungsratsbeschluss betreffend die Wahl der Pfarrer in den drei Landeskirchen des Kantons Basel-Landschaft

 

Vom 23. Juli 1957

 

Druckversion

GS 21.229

Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:

   

1.

 

Für die Durchführung der Pfarrwahlen in den drei Landeskirchen gelten sinn­ge­mäss die Bestimmungen des Gesetzes betreffend die dem /olk zustehen­den Wahlen und Abstimmungen vom 16. Juni 1919.1)

 

   

2.

 

Soweit eine Landeskirche Änderungen vorsieht, bedürfen sie der Genehmi­gung des Regierungsrates. Diese darf nur erteilt werden. wenn die Änderun­gen im Sinne des Wahlgesetzes vertretbar sind.

 

   

3.

 

Dieser Beschluss ist im Amtsblatt zu veröffentlichen.

1) GS 16.670, aufgehoben. Heute: Gesetz über die politischen Rechte (SGS 120).


24-1.7.1983