| Konvente |
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(von lat. conventus - Zusammenkunft) Die Berufsgruppen "Pfarrer/Pfarrerin" und "Sozialdiakone/Sozialdiakone" sind je in einem Konvent zusammengeschlossen. Der Pfarrkonvent im Baselbiet besteht seit 1840. Er ist die Versammlung aller im Kanton Basel-Landschaft tätigen Pfarrpersonen. Er versammelt sich in der Regel jährlich fünfmal zu meist ganztägigen Verhandlungen. Die Teilnahme ist obligatorisch. Der Pfarrkonvent behandelt theologische, religiöse, kirchliche und soziale Fragen. Er beteiligt sich an der Weiterbildung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Der Pfarrkonvent wählt die Präsidentin / den Präsidenten sowie die Mitglieder des Konsistoriums (Vorstand). Diesem gehören frei gewählte Konventuale sowie die Dekane der vier Dekanate innerhalb der reformierten Baselbieter Kirche an. Der Diakoniekonvent ist seit dem 1.1.2001 in die Kirchenverfassung der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons Basel-Landschaft verankert. Die Aufgabe dieses Konvents besteht ebenfalls in erster Linie in der Behandlung von Fragen aus dem generellen Diakoniebereich und der Berufsstrukturen der Sozialdiakoninnen und -diakone im Baselbiet. Dem Diakoniekonvent gehören die sozialdiakonischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, welche in der Regel - als Angestellte von Kirchgemeinden - im Kanton beruflich tätig sind. Die Teilnahme an den Konventen ist obligatorisch. Dem Diakoniekonvent steht der Diakonievorstand vor. Ihm gehören zur Zeit ein Co-Präsidium und drei weitere Mitglieder an. Die beiden Konvente sind im Kirchenrat vertreten und besprechen wichtige Traktanden der kommenden Synode und arbeiten gegebenenfalls Anträge und Vorschläge aus. |








