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Kirchenrat

Der Kirchenrat besteht aus einem vollamtlichen Präsidenten und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern.
Er ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche und vertritt diese nach aussen.

Der Kirchenrat hat insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse:

- Führt die Beschlüsse der Synode aus und erlässt die erforderlichen Bestimmungen
- Wählt die Inhaber der kantonalkirchlichen Ämter, die Kirchensekretärin 
  und die weiteren landeskirchlichen Angestellten
- Entscheidet über die Wahlfähigkeit von Bewerbern und Bewerberinnen für Pfarrstellen
- Ist zuständig für die Begutachtung der offiziellen Lehrmittel für den Religions-
  und Konfirmandenunterricht
- Entscheidet über Beschwerden, die gegen Beschlüsse der Kirchenpflegen und
  Kirchgemeindeversammlungen erhoben werden sowie über Beschwerden
  gegen Wahlen und Abstimmungen der Kirchgemeinden

 

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Der Kirchenrat der Amtsperiode 2009-2013 v.l.n.r. Christoph Erhardt, Paul Rohrbach, Helene Winkelmann-Tschudin, Martin Stingelin (Kirchenratspräsident), Vreny Rhinow-Schetty, Christoph Herrmann und Peter Brodbeck.


Jahresbericht 2009 zum Download    >>
Jahresbericht 2008 zum Download    >>