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Der Kirchenrat besteht aus einem vollamtlichen Präsidenten und sechs ehrenamtlichen Mitgliedern. Er ist die Verwaltungs- und Vollzugsbehörde der Landeskirche und vertritt diese nach aussen.
Der Kirchenrat hat insbesondere folgende Pflichten und Befugnisse:
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- Führt die Beschlüsse der Synode aus und erlässt die erforderlichen Bestimmungen |
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- Wählt die Inhaber der kantonalkirchlichen Ämter, die Kirchensekretärin und die weiteren landeskirchlichen Angestellten |
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- Entscheidet über die Wahlfähigkeit von Bewerbern und Bewerberinnen für Pfarrstellen |
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- Ist zuständig für die Begutachtung der offiziellen Lehrmittel für den Religions- und Konfirmandenunterricht |
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- Entscheidet über Beschwerden, die gegen Beschlüsse der Kirchenpflegen und Kirchgemeindeversammlungen erhoben werden sowie über Beschwerden gegen Wahlen und Abstimmungen der Kirchgemeinden |
 Der Kirchenrat der Amtsperiode 2009-2013 v.l.n.r. Christoph Erhardt, Paul Rohrbach, Helene Winkelmann-Tschudin, Martin Stingelin (Kirchenratspräsident), Vreny Rhinow-Schetty, Christoph Herrmann und Peter Brodbeck.
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